BA Italoromanistik – Studienbeginn zwischen WS 2007/08 und SS 2010
Informationen für Studieninteressierte
1. Studienkonzept und Qualifikationsprofil
Der Studiengang, der grundlegende Kenntnisse der italienischen Sprache im Umfang von ca. 90-100 Stunden voraussetzt, die in etwa dem Niveau GER A 2 entsprechen, vermittelt vertiefte sprachpraktische Kompetenzen sowie einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Entwicklungs- und Transformationsprozesse von je historisch spezifischen sprachlichen, literarischen und kulturellen Phänomenen im italienischsprachigen Kulturraum. In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der italienischen Sprache, Literatur und Kultur erfahren die Studierenden einen kulturellen Perspektivenwechsel, der ein besseres Verständnis der eigenen sowie der fremden Kultur ermöglicht. Durch die Aneignung entsprechender Theorien und Methoden im Umgang mit italienischsprachigen Texten sowie kommunikativer und kultureller Kompetenzen befähigt der Bachelorabschluss die Studierenden zu einem kritischen und reflektierten Umgang mit der italienischen Kultur.
Als berufsqualifizierender Abschluss vermittelt der Studiengang Kompetenzen, welche für folgende Tätigkeitsfelder qualifizieren:
- im Bereich der Informationsverarbeitung und der Dokumentation, des Journalismus, des Bibliotheks- und Verlagswesen, der Medien,
- in der Erwachsenenbildung und anderen außerschulischen Formen der Fremdsprachenvermittlung,
- im interkulturellen Bereich am Schnittpunkt von Wirtschaft, Politik und Kultur (in der Tourismusbranche, der Öffentlichkeitsarbeit oder in nationalen und internationalen Institutionen).
Der Studiengang legt besonderen Wert darauf, den Studierenden ein hohes Maß an multifunktionaler Kompetenz sowie an Kommunikations- und Reflektionsfähigkeit zu vermitteln.
2. Struktur des Studiengangs
„Italoromanistik“ kann im modularisierten Zweifächer-Bachelorstudiengang (vgl. Musterstudienplan) als
- 1. Fach (90 ECTS, 54 SWS; 8 Module und Bachelorarbeit),
- 2. Fach (70 ECTS, 46-48 SWS; 7 Module)
in Kombination mit zahlreichen anderen Fächern studiert werden. Der Studiengang wird abgerundet durch bis zu 30 ECTS-Punkten Schlüsselkompetenzen.
Der Studiengang ist in drei Phasen gegliedert:
- In der ersten, einjährigen Studienphase erwerben die Studierenden eine breite Basis in den Bereichen Sprachpraxis, Sprach- und Literaturwissenschaft, indem sie einführende Veranstaltungen besuchen (Basismodule).
- In der zweiten Studienphase werden die fachlichen und methodischen Kompetenzen erweitert, spezialisiert und kontextualisiert (Aufbaumodule).
- In der dritten Studienphase erfolgt die weiterführende Spezialisierung in einem ausgewählten wissenschaftlichen Bereich. Die Studierenden werden zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt (Vertiefungsmodule).
Nach dem ersten Jahr erfolgt eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (vgl. § 30 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ABMStPO/Phil)). Sie gilt als bestanden, wenn mindestens zwei Module, darunter auch das Modul „Einführung in die Romanistik“, erfolgreich absolviert wurden.
Schlüsselqualifikationen
Im Bereich der Schlüsselqualifikationen soll ein Modul zur Ableistung eines Praktikums im italienischsprachigen Ausland oder aber in einem italienbezogenen Bereich absolviert werden.
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit wird im 1. Fach geschrieben. Sie soll maximal 40 Seiten Text umfassen und wird mit 10 ECTS-Punkten bewertet. Nach § 7 der Fachstudien- und -prüfungsordnung (FPO) müssen bei Vergabe eines Themas für die Bachelorarbeit im Fach „Italoromanistik“ alle Aufbaumodule erfolgreich abgeschlossen sein.
3. Organisation
Lehrimporte
Die sprachpraktischen Module werden aus dem Sprachenzentrum importiert. Es wurde mit dem Sprachenzentrum eine verbindliche Regelung getroffen; das Konzept der sprachpraktischen Module ist abgestimmt.
Konsekutiver Masterstudiengang
Für Absolventen des Faches „Italoromanistik“ ist z.B. unser konsekutiver Masterstudiengang „Romanistik“ geeignet.
Fächerkombinationen
Zulassungsvoraussetzungen
Für das BA-Studium Italoromanistik werden Italienischkenntnisse der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt. Sind bei Studienbeginn geringere Italienischkenntnisse vorhanden, so muss spätestens bis Ende des zweiten Semesters das erforderliche Niveau nachgewiesen werden.
Studierende mit Vorkenntnissen der italienischen Sprache müssen sich über das Sprachenzentrumder Universität Erlangen zum Einstufungstest anmelden. Die genauen Termine erfahren Sie bei der Online-Anmeldung beim Klick auf „Anmeldung starten“.
Bitte beachten Sie den Absatz „Sprachkenntnisse für Studienanfänger“ auf den Internet-Seiten der Italienischabteilung des Sprachenzentrums. Hier finden Sie auch Informationen zu Intensivkursen in der vorlesungsfreien Zeit für Studierende ohne Vorkenntnisse des Italienischen.
Studierende ohne Vorkenntnisse müssen entweder einen kostenpflichtigen Intensiv-Vorkurs am Sprachenzentrum absolvieren oder bis zum Beginn des Wintersemesters gleichwertige Vorkenntnisse in einem gesonderten Einstufungstest nachweisen, der voraussichtlich in der Woche vor Semesterbeginn stattfinden wird. Die Termine hierzu werden rechtzeitig auf der Webseite des Sprachenzentrums bekannt gegeben.
Fremdsprachenkenntnisse
Bis zum Ende des 4. Fachsemesters sind nach § 29 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ABMStPO/Phil) beim Prüfungsamt Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen, wobei nur eine der beiden Sprachen auch Gegenstand des Fachstudiums sein darf. Studierende, die eine romanische Sprache und Englisch studieren, müssen also eine dritte Fremdsprache nachweisen. Als Fremdsprache gilt jede Sprache, die nicht Muttersprache des Studierenden ist. Die Sprachkenntnisse können beispielsweise durch Spracherwerb in drei aufsteigenden Schuljahren und die Mindestnote „ausreichend“ im letzten Zeugnis, durch die erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen der Niveaustufe UNIcert I oder durch das Latinum nachgewiesen werden.
Leitfaden für Studierende
Prüfungen
Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (ABMStPO/Phil)
Fachstudien- und -prüfungsordnung (FPO)
Gemäß § 10 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ABMStPO/Phil) müssen die Prüfungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Regelfall bis zum Ende des zweiten Semesters abgelegt sein. Obwohl eine Überschreitungsfrist von einem Semester eingeräumt wird, möchten wir den Studierenden dringend raten, diese nur in den Fällen wahrzunehmen, in denen von ihnen nicht zu vertretende Gründe (wie Krankheit, Schwangerschaft o.ä.) vorliegen.
Grundsätzlich sieht § 30 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ABMStPO/Phil) vor, dass Prüfungen der GOP einmalig wiederholt werden können. In manchen Fachdisziplinen besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu einer zweiten Wiederholung der Prüfung; für die am Institut für Romanistik angebotenen Studiengänge sind derzeit die Voraussetzungen für eine solche zweite Wiederholung nicht gegeben.
Mit weiteren Fragen zur GOP wenden Sie sich an die Studienberatung.
Wird ein romanistisches Fach als Erstfach studiert, müssen Schlüsselqualifikationen im Umfang von 20 ECTS-Punkten nachgewiesen werden. Davon sollten 10 ECTS-Punkte in Form eines Praktikums eingebracht werden, das im fremdsprachigen Ausland oder in einer mit der studierten Sprache und Kultur in Verbindung stehenden Institution absolviert wird. Es werden 10 ECTS-Punkte vergeben für einen Zeitraum von 4 Wochen à 40 Wochenstunden Arbeitszeit im Ausland oder 5 Wochen à 40 Wochenstunden in Deutschland. Studierende, die ein Praktikum planen, sollten vorher mit der Fachstudienberatung Rücksprache halten. Zur Anerkennung des Praktikums muss nach dessen Beendigung eine offizielle Bescheinigung sowie ein etwa 6-10 Seiten langer, in der studierten Sprache abgefasster Bericht bei der Fachstudienberatung eingereicht werden.
Prüfungsan- und -abmeldung
In sämtlichen romanistischen BA- und Lehramtsstudiengängen werden alle Einzelmodule mit Prüfungen abgeschlossen. Zu diesen Prüfungen ist eine zentrale Anmeldung erforderlich.
Die zentrale An- und Abmeldung zu den Einzelmodulprüfungen erfolgt über das Prüfungsportal „campo“.
Studienverlauf
› Studienplan (mit Modulbeschreibungen)
Das Referat für Internationale Angelegenheiten beschreibt auf seinen Seiten „Studieren im Ausland“, wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt planen und organisieren. Auf dieser Seite wird auch ein paar Wochen nach Vorlesungsbeginn eine Vortragsreihe angekündigt, in der über die verschiedenen Programme informiert wird. Das Internationale Büro unserer Fakultät berät Sie jederzeit gerne.