Französisch Lehramt Gymnasium – Studienbeginn ab WS 2014/15
Informationen für Studieninteressierte
Fächerkombinationen
Die möglichen Fächerkombinationen sind dem § 59 der Lehramtsprüfungsordnung zu entnehmen. Bei weiteren Fragen bezüglich möglicher Fächerkombinationen wenden Sie sich bitte an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät (Tel.: 85-23046 oder -23668; Mail: phil-studienberatung@fau.de).
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Beginn des Studiums sind Kenntnisse des Französischen im Umfang von mindestens drei aufeinanderfolgenden Schuljahren bzw. GER B 1.
Sind bei Studienbeginn geringere Französischkenntnisse vorhanden, so muss spätestens bis Ende des zweiten Semesters das erforderliche Niveau nachgewiesen werden. Bei unzureichenden Sprachkenntnissen wird daher dringend angeraten, bereits vor Studienbeginn entsprechende Sprachkurse zu besuchen. Nähere Informationen erteilt das Sprachenzentrum der FAU Erlangen.
Die weiteren Bestimmungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere der Lateinkenntnisse) sind der vorliegenden Version der Lehramtsprüfungsordnung zu entnehmen. Die Anmeldung zur Lehramtsprüfung I Französisch für das Gymnasium setzt den Nachweis „gesicherter Kenntnisse“ des Lateinischen voraus. Wer zu Beginn des Studiums diese Kenntnisse nicht vorweisen kann, sollte sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt seines Studiums erwerben. Die Universität bietet Kurse zur Vorbereitung auf das Latinum bzw. zum Erwerb „gesicherter Kenntnisse“ an. Für den Besuch des ersten Kurses sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Leitfaden für Studierende
Prüfungen
Lehramtsprüfungsordnung I
Studien- und Prüfungsordnung (LAPO)
Die Fachstudien- und -prüfungsordnung ist die rechtliche Grundlage für das Studium des Faches Französisch Lehramt am Gymnasium. In ihr sind alle Studienanforderungen genau festgelegt. Sie enthält eine übersichtliche Tabelle zu den verschiedenen Modulen und Lehrveranstaltungen, die zu absolvieren sind:
Wichtige Hinweise zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Gemäß § 10 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (BAPO) müssen die Prüfungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Regelfall bis zum Ende des zweiten Semesters abgelegt sein. Obwohl eine Überschreitungsfrist von einem Semester eingeräumt wird, möchten wir den Studierenden dringend raten, diese nur in den Fällen wahrzunehmen, in denen von ihnen nicht zu vertretende Gründe (wie Krankheit, Schwangerschaft o.ä.) vorliegen.
Grundsätzlich sieht § 30 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (BAPO) vor, dass Prüfungen der GOP einmalig wiederholt werden können. In manchen Fachdisziplinen besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu einer zweiten Wiederholung der Prüfung; für die am Institut für Romanistik angebotenen Studiengänge sind derzeit die Voraussetzungen für eine solche zweite Wiederholung nicht gegeben.
Mit weiteren Fragen zur GOP wenden Sie sich an die Studienberatung.
Die LPO I sieht einen Freien Bereich vor, in dem Lehramtsstudierende fachwissenschaftliche Kurse ihrer Wahl besuchen sollen. Studierende des Lehramts an Gymnasien haben für ihre beiden Fächer zusammen für den Freien Bereich 5 ECTS-Punkte, Studierende des Lehramts an Realschulen 10 ECTS-Punkte zur Verfügung. Es empfiehlt sich, die Kurse des Freien Bereichs zur Vertiefung einzelner Wissensgebiete oder zur Prüfungsvorbereitung gegen Ende des Studiums zu absolvieren.
Im UnivIS-Vorlesungsverzeichnis der Romanistik finden Sie unter „Freier Bereich“ eine Liste von Übungen/Seminaren/Vorlesungen, die im laufenden Semester in den Lehramtsfächern Französisch, Spanisch und Italienisch für den Freien Bereich wählbar sind. Es handelt sich jeweils um literaturwissenschaftliche, sprachwissenschaftliche und sprachpraktische Veranstaltungen. Wenn Sie einen der aufgeführten Kurse für den Freien Bereich wählen wollen, teilen Sie dies bitte dem Dozenten bei der Anmeldung zum Kurs mit. Melden Sie sich für die Prüfung des Kurses im Freien Bereich auch über „mein campus“ an.
Für die Ableistung eines Kurses im Freien Bereich erbringen Sie eine vom Dozenten festgelegte Studienleistung. (Diese Studienleistung kann benotet sein, fließt aber nicht in die Examensendnote ein.)
Natürlich können Sie über Ihre Pflichtmodule und den Freien Bereich hinaus Kurse Ihrer Wahl Ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechend belegen.
Die Anmeldung zur Lehramtsprüfung I Französisch für das Gymnasium setzt den Nachweis des Latinums oder „gesicherter Kenntnisse“ des Lateinischen voraus (siehe auch hier weiter oben unter „Zulassungsvoraussetzungen“).
Die Grundkenntnisse in einer weiteren modernen Sprache sind bei der Anmeldung zur Lehramtsprüfung I Französisch für das Gymnasium nachzuweisen. Die näheren landesweit gültigen Regelungen enthält das Merkblatt des Kultusministeriums. An der FAU gelten als Grundkenntnisse z.B. der Nachweis der Teilnahme an einem Elementarkurs des Sprachenzentrums (im Umfang von 4 SWS) oder der Teilnahme an einem Volkshochschulkurs (von 2 Semestern mit jeweils 2 Wochenstunden). Darüber hinaus bieten verschiedene Institutionen (z.B. das Sprachenzentrum, die Volkshochschule) Intensivkurse während der vorlesungsfreien Zeit an. Grundsätzlich wird empfohlen, auch diese Grundkenntnisse zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Studiums zu erwerben.
Kandidaten für ein Lehramt an Gymnasien haben insgesamt vier Praktika zu absolvieren:
- das Betriebspraktikum (vor dem Studium, spätestens vor dem Hauptstudium),
- das Orientierungspraktikum (vor dem Studium, spätestens vor dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum),
- das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum,
- das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum.
Die beiden erstgenannten Praktika sind nicht fachspezifischer Natur, die beiden letztgenannten Praktika sind fachspezifischer Natur. Die fachspezifischen Praktika müssen nur in einem der beiden Studienfächer abgelegt werden.
Genauere Informationen sind dem § 34 der Lehramtsprüfungsordnung I zu entnehmen oder beim Praktikumsamt für die Gymnasien zu erfragen.
Prüfungsan- und -abmeldung
In sämtlichen romanistischen BA- und Lehramtsstudiengängen werden alle Einzelmodule mit Prüfungen abgeschlossen. Zu diesen Prüfungen ist eine zentrale Anmeldung erforderlich.
Die zentrale An- und Abmeldung zu den Einzelmodulprüfungen erfolgt über das Lehrveranstaltungs- und Prüfungsportal „campo“.
Studienverlauf und Hinweise zum weiterführenden Studium
› Studienplan (mit Modulbeschreibungen)
Bezüglich der im Sommersemester 2020 zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen beachten Sie bitte das Modulhandbuch Sommersemester 2020, in dem auf Grundlage von § 2 Abs. 3 der Corona-Satzung der FAU gegebenenfalls weitere, alternative Prüfungsformen angegeben sind.
Die Möglichkeiten, an einer unserer Partner-Universitäten ein Auslandssemester zu verbringen, finden Sie bei uns unter Internationales.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten beschreibt auf seinen Seiten „Studieren im Ausland“, wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt planen und organisieren. Auf dieser Seite wird auch ein paar Wochen nach Vorlesungsbeginn eine Vortragsreihe angekündigt, in der über die verschiedenen Programme informiert wird. Das Internationale Büro unserer Fakultät berät Sie jederzeit gerne.
Hier gibt der Deutsche Akademische Austauschdienst noch Tipps zu Auslandsaufenthalten im Lehramtsstudium.
Siehe § 32 – § 35 der Studien- und Prüfungsordnung (LAPO)